Qualifikationsprofil, Prüfungsordnung und Wegleitung zur PRÜFUNG AB 2025
Berufsnummer ab 27 Februar 2025: 95044
Das Qualifikationsprofil des Berufs (unten aufgelistet) definiert die Kompetenzen, die von einem WanderleiterIn erwartet werden, und deckt die Wissensbereiche ab, die er oder sie beherrschen muss. Alle diese Kompetenzen können im Rahmen der Prüfung zum eidgenössischen Fachausweis überprüft werden. Machen Sie sich mit dem Qualifikationsprofil vertraut und bereiten Sie sich entsprechend auf die Prüfung vor.
Hier finden Sie die Prüfungsordnung zusammen mit der Wegleitung zur Prüfungsordnung für die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises für Wanderleiterinnen und Wanderleiter. Sie enthalten unter anderem die Zulassungsbedingungen und die Erläuterungen zu den Anforderungen an die Berufserfahrung.
Um Fragen zu beantworten, die Sie vielleicht haben, haben wir eine Liste mit häufig gestellten Fragen zur neuen Prüfung zusammengestellt.
Der nachfolgende Anhang II gibt Auskunft über den Gesamtablauf der Prüfungen und enthält die Wegleitung für alle Prüfungen. Kurz vor Ihren Prüfungen erhalten Sie eine detaillierte Einladung mit allen Informationen.
Die von den Experten und Expertinnen für die Prüfungen 1, 3, 4, 6 und 7 verwendeten Bewertungsbogen stehen den Kandidatinnen und Kandidaten hier zur Verfügung
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Homepage des SBFI
Allgemeine Informationen zu den eidgenössischen Prüfungen (admin.ch)
Die für die Prüfung mitzunehmende Ausrüstung ist diejenige, die für die Ausübung des Berufs des Wanderleiters oder der Wanderleiterin sowie für die Orientierung notwendig ist und die im Qualifikationsprofil und in den Wegleitungen zu den einzelnen Prüfungen beschrieben ist. Die Kommission stellt keine Materialien oder Landeskarten zur Verfügung.