Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt frühzeitig (jedoch mindestens fünf Monate vor Beginn der Prüfungen) auf der Website der Prüfungskommission www.comex.swiss. Die Anmeldeunterlagen sind gemäss den angekündigten Fristen einzureichen. Der Zulassungsentscheid erfolgt spätestens einen Monat nach Ablauf der Anmeldefrist und mindestens drei Monate vor der ersten Prüfung. Die Projektarbeit muss zwei Monate nach der Zulassung zur Prüfung eingereicht werden.

Prüfungsordung und Wegleitung für die Prüfung
Hier finden Sie alle Informationen (Reglement / Prüfungsordnung, Prüfungsablauf, usw.) zur Prüfung gültig ab 2025

Die Ausschreibung der Prüfung informiert mindestens über
a) Die Termine der Prüfungen. Für die Wanderprüfung wird das Datum einen Monat nach der Abgabe der Projektarbeit bekannt gegeben. In der Regel finden die Wanderprüfungen zwischen Juli und Oktober statt;
b) Die Prüfungsgebühr;
c) Die Anmeldeadresse;
d) Die Anmeldefrist;
e) Den Ablauf der Prüfung.

Die Anmeldung muss Folgendes enthalten
a) Eine Zusammenfassung der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeiten des Kandidaten (Lebenslauf), mindestens:
- Persönliche Angaben
- Berufliche Ausbildung
- Berufliche Erfahrung
- Arbeit als Wanderleiterin oder Wanderleiter
b) Kopien der für die Zulassung erforderlichen Titel und Arbeitszeugnisse;
c) Angabe der Sprache, in der die Prüfung abgelegt wird;
d) Die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises;
e) Die Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer).
d) Falls möglich, aber nicht zwingend erforderlich, kann der/die Kandidat/in bereits die Region oder den Ort angeben, in der/dem er/sie seine/ihre Wanderprüfung durchführen möchte. Dies wird den Prozess der Wanderungsplanung für alle Kandidat/innen unterstützen.

Zulassung
Zur Prüfung werden Kandidaten zugelassen, die:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen;
b) in den letzten drei Jahren mindestens 50 Wanderungen mit einschlägiger Berufserfahrung im Berufsfeld des Bergbegleiters nachweisen kann*;
c) über eine gültige Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs Niveau 1 IVR oder eine gleichwertige Bescheinigung verfügen**

* Übergangslösung für die Prüfungsanmeldung 2025 in Bezug auf die Berufserfahrung: Die Kandidatinnen / Kandidaten haben die Wahl zwischen 50 Touren oder 200 Stunden. In jedem Fall handelt es sich um geführte und nachgewiesene kommerzielle Touren/Stunden. Eine Wanderung entspricht mindestens 4 Stunden Einsatz im Gelände.

** Wenn Sie zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses kein gültiges IVR-1 Zertifikat haben, können Sie spätestens vor Ihrer ersten Prüfung ein solches vorlegen, und Sie werden vorläufig zugelassen.


Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Berufserfahrung finden Sie unter Artikel 4.1 in der Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises für WanderleiterInnen.

Kosten
Die Prüfungsgebühren belaufen sich auf CHF 2'500. Diese Kosten umfassen die Anmeldegebühr, die Prüfung, die Ausstellung des Fachausweises, die Eintragung in das offizielle Berufsregister und die Materialkosten.

Die Anmeldegebühr in Höhe von CHF 250.00 muss vor Ablauf der Anmeldefrist bezahlt werden.

Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich der Zahlung der Prüfungsgebühren und der fristgerechten Einreichung der vollständigen Projektarbeit.

Anmeldung
Bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus und laden Sie die erforderlichen Anhänge hoch.

Nachweis der Berufserfahrung
Formular für die 50 Touren oder Formulare für 200 Stunden:
Hinweis : Sie können die Sprache des 50 Touren Formulars wie hier abgebildet mit dem Dropdown auswählen

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Bankangaben COMEX.SWISS

Begünstigter:
Trägerschaft Berufsprüfung Wanderleiterin/Wanderleiter
Keltenstrasse 43
4500 Solothurn

IBAN: CH20 8080 8003 8681 0628 3

Raiffeisenbank Weissenstein
Hauptgasse 67
4502 Solothurn