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Die Charta der beruflichen Tätigkeiten beinhaltet die Anforderungen an einen Wanderleiter oder eine Wanderleiterin und umfasst die Wissensgebiete, die er oder sie kennen sollte. Alle diese Anforderungen können an der eidgenössischen Fachprüfung geprüft werden. Setzen Sie sich im Vorfeld mit dieser Charta vertieft auseinander und bereiten Sie sich entsprechend auf die Prüfung vor.

Hier finden Sie die Prüfungsordnung sowie die Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Durchführung der Berufsprüfung für Wanderleiterinnen und Wanderleiter. Sie beinhalten u.a. auch die Zulassungsbedingungen und machen Aussagen zu den Anforderungen an die 200 Stunden Erfahrungspraxis.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Homepage des SBFI
Allgemeine Informationen zu den eidgenössischen Prüfungen (admin.ch)

Hier finden Sie unsere allgemeine Beschreibung des Prüfungsablaufes:


Das Detailaufgebot mit allen Zeitangaben erhalten Sie kurz vor der Prüfung. Detailangaben zu den einzelnen Prüfungen finden Sie in folgenden Dokumenten:

Mitzubringen an die Prüfungen ist folgende Grundausrüstung, welche für die Ausübung des Berufs als Wanderleiter oder Wanderleiterin technisch notwendig ist (siehe A7 Wegleitung):
- Orientierungsmittel: Kompass, Höhenmesser, Landkarte 1:25'000 (für den Winterteil wird die
Landkarte an der Prüfung zur Verfügung gestellt)
- Bandschlinge, Reepschnurstücke, Seil (≥ 6mm, ≥ 10 kN, ≥ 20m)
- Karabiner
- Funkgerät oder Handy
- Apotheke inkl. Biwaksack und SAM Splint
- Flickwerkzeug
- für Winterprüfung: Digitales 3-Antennen-LVS, Lawinenschaufel, Lawinensonde