WILKOMMEN

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2.2.2026 Wichtige Mitteilung zu den Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen

Wir bitten Sie, das folgende Dokument zur Kenntnis zu nehmen, das mit sofortiger Wirkung gültig ist:

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22.1.2026 Stellenangebot:
Verantwortlicher für das Sekretariat der Comex

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Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, welche für Ihre Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Wanderleiterinnen und Wanderleiter relevant sind.

BERUFSPRÜFUNGEN ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundausbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis.

Die Prüfungen ab 2025 werden einmal pro Jahr unter einer neuen Prüfungsordnung durchgeführt.

Für die Zulassung zur Prüfung sind neu 50 professionell geführte Touren in den letzten drei Jahren vorgesehen. Bei Mehrtagestouren werden die einzelnen Tage als einzelne Touren gezählt.

WICHTIGE INFORMATION: Übergagslosung 200 Stunden / 50 Touren
Die Übergangslösung für die Anmeldung hinsichtlich Praxiserfahrung (entweder 50 Touren oder 200 geführte Stunden) ist gültig für 2025 und 2026. In jedem Fall handelt es sich um nachgewiesene, professionnell geführte Touren/Stunden.
Eine Tour (gemäß der neuen Ordnung)
entspricht mindestens 4 Stunden Einsatz der Wanderleiterin/des Wanderleiters im Gelände.

Für Touren, die gemäß der 200-Stunden-Regel registriert sind (Übergangslösung, die gemäß alter Regelung noch bis 2026 gültig ist):
- Sie müssen nicht mindestens 4 Stunden dauern
- Es muss mindestens 1 Trekkingausflug über 3 Tage sein
- Es müssen mindestens 50 Stunden Schneeschuhwandern absolviert werden

Der Inhalt der Prüfungen wird nicht grundsätzlich anders sein als bis jetzt. Die Projektarbeit wird künftig jedoch eine mehrtägige Wanderung in einer vom Kandidaten / von der Kandidatin festgelegten Region beschreiben. Ausgehend von der Projektarbeit plant der Kandidat / die Kandidatin eine sechsstündige Wanderung und führt diese mit eigenen Gästen durch.

Die nächsten Daten für die eidgenössische Fachprüfung Wanderleiterinnen und Wanderleiter sind:

Flammlachs, Apero, Winterapero, Erlebnisapero

PRÜFUNG 2026

Anmeldefrist: 1. März 2026
Zulassungsbescheid: 1. April 2026
Abgabefrist für die Projektarbeit: 1. Juni 2026, mit Angabe des voraussichtlichen Treffpunkts für die Wanderprüfung mit einer Genauigkeit von 15 km (Kreis mit einem Radius von 15 km)
Wanderprüfung:
Block 1: 5. bis 20. September 2026
Block 2: 3. bis 18. Oktober 2026
Geplante Blocks und verfügbare Slots werden spätestens 5 Monate vor der 1. Prüfung (Anfang April 2026) bestätigt und veröffentlicht
Versand Einberufung des Kandidaten für die Wanderung: spätestens 1. Juli 2026
Frist zur Einreichung des 3x3: gemäss Aufgebot (siehe Wegleitung Wanderprüfung), voraussichtlich Mitte Juli 2026
Schriftliche Prüfungen: November 2026 in Bern (Sicherheit und Berufskenntnisse)
Winterprüfungsregion: Januar 2027
Prüfungsregion Winter: wird spätestens einen Monat vor der Prüfung bekannt gegeben

Termine für Wanderprüfungen
Wir bieten Slots für die Wanderprüfungen an. Sie können bei der Anmeldung 3 Wunschtermine angeben. Wir werden unser Bestes tun, um die Slots gemäß Ihren Wünschen zuzuteilen, können dies aber nicht garantieren. Dies hängt von der Anzahl der Kandidaten, der Anzahl der zur Verfügung stehenden Experten und den Wanderregionen ab. Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf weitere Termine hinzuzufügen.

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PRÜFUNGEN FÜR REPETENTEN

GEMÄSS NEUER PRÜFUNGSORDNUNG
Kandidaten, die eine oder mehrere Prüfungen wiederholen müssen, müssen sich erneut anmelden, um an einer neuen Prüfungssession teilzunehmen. Dazu müssen sie das Anmeldeformular auf der Website verwenden und die gleichen Fristen einhalten wie diejenigen, die sich zum ersten Mal anmelden. Repetenten werden grundsätzlich denselben Prüfungssessionen zugeordnet wie Erstteilnehmer, es sei denn, der Kandidat muss die Wanderprüfung nicht wiederholen. In diesem Fall werden die Termine für die Prüfungen „Prjoketarbeit”, „Sicherungstechnik” oder „Unfallbewältigung und erste Hilfe” separat mitgeteilt.

NACH ALTER PRÜFUNGSORDNUNG

Prüfungen für Repetenten, die die Prüfungen nach den Richtlinien der alten Prüfungsordnung nicht bestanden haben: Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einer Prüfungssession für Repetenten teilnehmen möchten.