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Wichtige Mitteilung zu den Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen

Wir bitten Sie, das folgende Dokument zur Kenntnis zu nehmen, das mit sofortiger Wirkung gültig ist:

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WILLKOMMEN

Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, welche für die Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Wanderleiterinnen und Wanderleiter relevant sind.

BERUFSPRÜFUNGEN ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundausbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis.

Für die Zulassung zur Prüfung sind neu 50 professionell geführte Touren in den letzten drei Jahren nachzuweisen. Bei Mehrtagestouren werden die einzelnen Tage als einzelne Touren gezählt.

Die Prüfungen werden einmal pro Jahr unter dieser Prüfungsordnung durchgeführt. Die Termine für die eidgenössische Fachprüfung Wanderleiterinnen und Wanderleiter sind:

PRÜFUNGEN 2026


Anmeldefrist: 1. März 2026
Zulassungsbescheid: 1. April 2026
Abgabefrist für die Projektarbeit: 1. Juni 2026

Wanderprüfung:
Block 1: 5. bis 20. September 2026
Block 2: 3. bis 18. Oktober 2026

Versand Aufgebot für die Wanderung:
1. Juli 2026

Frist zur Einreichung des 3x3:
Voraussichtlich Mitte Juli 2026

Schriftliche Prüfungen:
18. November 2026 in Bern (Sicherheits- und Berufskenntnisse)

Winterprüfung:
25. bis 28. Januar 2027

Die Prüfungsregion Winter wird spätestens einen Monat vor der Prüfung bekanntgegeben.

Akteneinsicht:
17. Februar 2027, Bern

PRÜFUNGEN 2027


Die Prüfung 2027 wird am 15. Dezember 2026 ausgeschrieben und für Anmeldungen freigeschaltet.

PROVISORISCHE TERMINE
Anmeldefrist: 1. April 2027
Zulassung: 1. Mai 2027
Abgabe Projektarbeit: 1. Juli 2027
Abgabe 3x3-Unterlagen: 15. August 2027
Wanderprüfung: 1. Septemberhälfte und 1. Oktoberhälfte 2027
Schriftliche Prüfungen: November 2027
Winterprüfung: Januar 2028

PRÜFUNGEN FÜR REPETENTEN 2027

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine oder mehrere Prüfungen wiederholen müssen, ist eine erneute Anmeldung erforderlich, um an einer neuen Prüfungssession teilnehmen zu können.
Dazu ist das Anmeldeformular auf der Website zu verwenden. Es sind die gleichen Fristen einzuhalten wie bei der Erstanmeldung.

RepetentInnen werden grundsätzlich denselben Prüfungssessionen zugeteilt wie ErstteilnehmerInnen, mit folgenden Ausnahmen:

1) Wanderprüfung muss nicht wiederholt werden.
In diesem Fall sind die Termine wie folgt:
Projektarbeit (mündlich):
- September / Oktober / November 2027
Sicherungstechnik oder Unfallbewältigung und erste Hilfe:
- September / Oktober 2027
Die Orte werden spätestens einen Monat vor der Prüfung bekanntgegeben.

2) KandidatInnen, die die Wanderprüfung wiederholen müssen, aber nicht die Projektarbeit:
- Wie bei der vorherigen Wanderprüfung müssen Sie der Comex mitteilen, in welcher Region sich der Treffpunkt Ihrer Wanderung befinden wird.
- Ihre bereits eingereichte Projektarbeit gilt auch als Grundlage für die anstehende Wanderprüfung.
- Der Ablauf, die Fristen und die einzureichenden Unterlagen sind dieselben wie für alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten (siehe oben sowie Abschnitt 4.2 für die Wanderprüfung im Anhang II der Wegleitung.)
- Das 3x3 muss erneut eingereicht werden und darf vom 3x3 der vorherigen Prüfung abweichen.

PRÜFUNGEN FÜR REPETENTEN 2026


NACH NEUER PRÜFUNGSORDNUNG
KandidatInnen, die eine oder mehrere Prüfungen wiederholen müssen, müssen sich erneut anmelden, um an einer neuen Prüfungssession teilzunehmen. Dazu müssen sie das Anmeldeformular auf der Website verwenden und die gleichen Fristen einhalten wie diejenigen, die sich zum ersten Mal anmelden.

NACH ALTER PRÜFUNGSORDNUNG

Prüfungen für Repetenten, die die Prüfungen nach den Richtlinien der alten Prüfungsordnung nicht bestanden haben: Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einer Prüfungssession für Repetenten teilnehmen möchten.