EidgenöSSISCHE berufspRüfung für Wanderleiterinnen und Wanderleiter
WILKOMMEN
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2.2.2026 Wichtige Mitteilung zu den Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen
Wir bitten Sie, das folgende Dokument zur Kenntnis zu nehmen, das mit sofortiger Wirkung gültig ist:
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22.1.2026 Stellenangebot: Verantwortlicher für das Sekretariat der Comex
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Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, welche für Ihre Prüfungen zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Wanderleiterinnen und Wanderleiter relevant sind.
BERUFSPRÜFUNGEN ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundausbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis.
Die Prüfungen ab 2025 werden einmal pro Jahr unter einer neuen Prüfungsordnung durchgeführt.
Für die Zulassung zur Prüfung sind neu 50 professionell geführte Touren in den letzten drei Jahren vorgesehen. Bei Mehrtagestouren werden die einzelnen Tage als einzelne Touren gezählt.
WICHTIGE INFORMATION: Übergangslosung 200 Stunden / 50 Touren
Die Übergangslösung für die Anmeldung hinsichtlich Praxiserfahrung (entweder 50 Touren oder 200 geführte Stunden) ist gültig für 2025 und 2026. In beiden Fällen handelt es sich dabei um nachgewiesene, professionell geführte Touren/Stunden, entsprechend dem Berufsqualifikationsprofil.
Für die Variante mit den 50 Touren gelten die Zulassungsbedingungen gemäss Ziffer 3.3 der Prüfungsordnung sowie Ziffer 4.1 der Wegleitung.
Für Berufserfahrung nach der Übergangslösung mit 200 Erfahrungsstunden gilt:
- Es gibt keine Mindestdauer pro Tour.
- Es muss mindestens ein Trekking über 3 Tage absolviert werden.
- Es müssen mindestens 50 Stunden Schneeschuhwandern absolviert werden.
Der Inhalt der Prüfungen wird nicht grundsätzlich anders sein als bis jetzt. Die Projektarbeit wird künftig jedoch eine mehrtägige Wanderung in einer vom Kandidaten / von der Kandidatin festgelegten Region beschreiben. Ausgehend von der Projektarbeit plant der Kandidat / die Kandidatin eine sechsstündige Wanderung und führt diese mit eigenen Gästen durch.
Die nächsten Daten für die eidgenössische Fachprüfung Wanderleiterinnen und Wanderleiter sind:
PRÜFUNG 2026
Anmeldefrist: 1. März 2026
Zulassungsbescheid: 1. April 2026
Abgabefrist für die Projektarbeit:
1. Juni 2026
Inklusive Angabe des voraussichtlichen Treffpunkts für die Wanderprüfung mit einer Genauigkeit von 15 km (Kreis mit einem Radius von 15 km). Dies gilt auch für Repenten, die die Prüfung 1 Projektarbeit nicht wiederholen müssen
Wanderprüfung:
Block 1: 5. bis 20. September 2026
Block 2: 3. bis 18. Oktober 2026
Voraussichtliche Slots (kann noch ändern):
6.9.2026
9.9.2026
11.9.2026
13.9.2026
16.9.2026
19.9.2026
4.10.2026
7.10.2026
10.10.2026
13.10.2026
15.10.2026
18.10.2026
Versand Aufgebot des Kandidaten für die Wanderung:
Spätestens 1. Juli 2026
Frist zur Einreichung des 3x3, Treffpunkt usw.:
Gemäss Aufgebot (siehe Wegleitung Wanderprüfung), voraussichtlich Mitte Juli 2026
Schriftliche Prüfungen:
November 2026 in Bern (Sicherheit und Berufskenntnisse)
Winterprüfungsregion:
Januar 2027
Prüfungsregion Winter: wird spätestens einen Monat vor der Prüfung bekannt gegeben
Termine für Wanderprüfungen
Wir bieten Slots für die Wanderprüfungen an. Sie können bei der Anmeldung 3 Wunschtermine angeben. Wir werden unser Bestes tun, um die Slots gemäß Ihren Wünschen zuzuteilen, können dies aber nicht garantieren. Dies hängt von der Anzahl der Kandidaten, der Anzahl der zur Verfügung stehenden Experten und den Wanderregionen ab. Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf weitere Termine hinzuzufügen.

PRÜFUNGEN FÜR REPETENTEN
GEMÄSS NEUER PRÜFUNGSORDNUNG
Kandidaten, die eine oder mehrere Prüfungen wiederholen müssen, müssen sich erneut anmelden, um an einer neuen Prüfungssession teilzunehmen. Dazu müssen sie das Anmeldeformular auf der Website verwenden und die gleichen Fristen einhalten wie diejenigen, die sich zum ersten Mal anmelden.
Repetenten werden grundsätzlich denselben Prüfungssessionen /Friste zugeordnet wie Erstteilnehmer, mit diese Aussnahmen:
1) Der Kandidat muss die Wanderprüfung nicht wiederholen.
In diesem Fall sind die Termine als folgt:
Projeketarbeit (mündlich):
- Am selben Tag und Ort wie die Schriftlichen rüfungen.
Sicherungstechnik oder Unfallbewältigung und erste Hilfe:
- 26 September 2026
- Ort wird spätestens einen Monat vor der Prüfung bekannt gegeben
2) KandidatInnen, die die Wanderprüfung wiederholen müssen, aber nicht die Projektarbeit:
Sie müssen die Comex wie beim ersten Mal über den Ort/die Region Ihrer Wanderung informieren, ebenso wie die anderen KandidatInnen (die ihre Projektarbeit einreichen müssen); die Frist ist für alle auf den 1. Juni festgelegt. Es gelten dieselben Richtlinien wie für die Wanderungen/Trekkingtouren, die Sie in Ihrer bereits eingereichten Projektarbeit vorgestellt haben. Der Ablauf und die einzureichenden Unterlagen (Abschnitt 4.2 der Richtlinien für die Wanderung) sowie die Fristen sind für alle KandidatInnen gleich.
NACH ALTER PRÜFUNGSORDNUNG
Prüfungen für Repetenten, die die Prüfungen nach den Richtlinien der alten Prüfungsordnung nicht bestanden haben: Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einer Prüfungssession für Repetenten teilnehmen möchten.


